Karfreitag ist in Österreich kein allgemeiner gesetzlicher Feiertag. Er fällt auf Freitag, 3. April 2026; für die meisten Beschäftigten bleibt es ein regulärer Arbeitstag.
Ein persönlicher Feiertag kann den Tag freimachen. Die einseitige Bekanntgabe muss schriftlich spätestens drei Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen.
