Neujahr

Neujahr

Gesetzlicher FeiertagGanz ÖsterreichJahresstart

Neujahr ist am 1. Jänner bundesweiter gesetzlicher Feiertag. Für einen ruhigen Jahresstart werden Rückreise, Dienstplan, Feiertagsöffnungen und ein möglicher Fenstertag getrennt geplant.

Autor
Redaktion Urlaubskalender.at
Zuletzt geprüft
Datenbasis
offizielle Quellen und redaktionelle Prüfung
Neujahr 2026

Bundesweit frei, kein automatischer Ersatztermin

Der Feiertag steht fest; Rückreise, Öffnungen und angrenzende Arbeitstage brauchen eigene Bestätigung.

Neujahr fällt 2026 auf Donnerstag, 1. Jänner 2026 und ist in ganz Österreich gesetzlicher Feiertag. Reguläre Arbeit und Handel ruhen grundsätzlich. Fällt der 1. Jänner auf ein Wochenende, wird er nicht automatisch auf Montag verschoben. [1]

Ein Fenstertag ist ebenfalls kein Feiertag. Frei wird er nur durch Urlaub, Zeitausgleich oder eine betriebliche Regelung.

Datum
Neujahr fällt 2026 auf Donnerstag.
Status
Bundesweiter Feiertag
Der 1. Jänner ist in ganz Österreich gesetzlicher Feiertag.
Wochenende
Kein Ersatzfeiertag
Bei Samstag oder Sonntag entsteht kein automatischer zusätzlicher freier Werktag.
Jahresstart
Rückreise & Ruhe
Fahrplan, Öffnungen und erster Arbeitstag werden separat bestätigt.
Fenstertage & Alltag

Freien Block und Neujahrsmorgen zusammen planen

Urlaub schafft den längeren Block; Anbieterzeiten bestimmen den Feiertag selbst.

Winterliche Auszeit rund um Neujahr
Ein längerer Winterblock braucht bestätigten Urlaub an jedem angrenzenden Arbeitstag.

Verkehr

Feiertagsfahrplan

Öffentliche Verkehrsmittel fahren meist nach Sonn- oder Feiertagsfahrplan. Lokale Verbünde und Sonderverbindungen sind maßgeblich.

Einkaufen

Meist geschlossen

Regulärer Handel bleibt zu. Typische Ausnahmen liegen an Bahnhöfen, Flughäfen oder touristischen Standorten.

Banken & Verwaltung

Nächster Werktag

Filialen und Amtsstellen pausieren; Buchungen, Überweisungen und Behördenwege können sich verschieben.

Freizeit

Anbieter prüfen

Skigebiete, Thermen, Museen und Gastronomie veröffentlichen eigene Feiertagszeiten und Kapazitäten.

Annahme: Arbeitswoche Montag bis Freitag.

Arbeitsrecht

Feiertagsruhe und Arbeit klar trennen

Der 1. Jänner ist frei; ein angrenzender Fenstertag bleibt ein normaler Arbeitstag.

§ 7 Arbeitsruhegesetz führt den 1. Jänner als gesetzlichen Feiertag und begründet die Feiertagsruhe. Das Entgelt für die wegen des Feiertags ausgefallene Arbeit bleibt nach dem von der Arbeiterkammer erläuterten Ausfallsprinzip erhalten. [1] [2]

Zulässige Arbeit in Gesundheit, Pflege, Verkehr, Sicherheit, Gastronomie oder Tourismus richtet sich zusätzlich nach Tätigkeit, Dienstplan und Kollektivvertrag. [3] Für einen Fenstertag gelten die normalen Urlaubsregeln; Urlaub muss vereinbart oder ein Einarbeiten betrieblich geregelt sein. [4]

Österreichischer Jahresstart

Konzert, Glücksbringer und sicherer Jahreswechsel

Der ruhige Neujahrsmorgen verbindet vertraute Kultur mit konkreten lokalen Regeln.

Der Goldene Saal des Wiener Musikvereins
Das Neujahrskonzert prägt für viele Haushalte den ruhigeren Vormittag des 1. Jänner.

Das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker, ein später Brunch und Familienbesuche geben dem ersten Tag einen eigenen Rhythmus. Glücksschwein, Kleeblatt, Rauchfangkehrer und kleine Süßigkeiten begleiten gute Wünsche.

Diese Bräuche verändern weder Feiertagsstatus noch Öffnungszeiten; sie geben dem Jahresstart seinen österreichischen Ton.

Kleeblatt, Schweinchen und kleine Glücksbringer als Neujahrsritual
Glücksbringer sind ein Gruß zum Jahreswechsel, keine Aussage über lokale Feuerwerksregeln.

Feuerwerk der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten; Gemeinden können begrenzte Ausnahmen festlegen. Lokale Vorgaben, Sperren und sichere Heimwege werden daher vor der Silvesternacht geprüft. [5]

Quellen & Weiterführendes

  1. RIS - Arbeitsruhegesetz § 7 : gesetzliche Feiertagsruhe und Liste der bundesweiten Feiertage in Österreich.
  2. Arbeiterkammer - Feiertagsruhe : verständliche Übersicht zu Ruhezeit, Feiertagsentgelt und Feiertagsarbeit.
  3. ÖGB - Arbeiten an Feiertagen : kompakte Einordnung zu Feiertagsarbeit und kollektivvertraglichen Zuschlägen.
  4. Arbeiterkammer NÖ - Fenstertage frei nehmen : Grundregeln für Urlaub oder Einarbeiten von Fenstertagen.
  5. oesterreich.gv.at - Feuerwerkskörper / Silvesterknaller : offizielle Regeln zu F2 im Ortsgebiet, Ausnahmen und Strafen.
  6. Silvester (31. Dezember) : Alles über den Abend vor dem Neujahr.
  7. Heilige Drei Könige (6. Jänner) : Der darauffolgende Feiertag, der den Abschluss der Raunächte markiert.